Mit einer erneuten Anmeldung nach der Vertragserstlaufzeit sicherst du dir weiterhin das vergünstigte Kursus-Honorar. Bei nahtloser Fortsetzung der Teilnahme fällt kein erneuter Aufnahmebetrag an.
Erneute Anmeldung
Wird der Vertrag nach der gebuchten Laufzeit nicht gekündigt (Kündigungsfrist 1 Monat), verlängert er sich automatisch stillschweigend unbefristet. Auch dann kannst du dir durch erneute Anmeldung natürlich weiterhin dein vergünstigtes Honorar sichern.
Sofern diese erneute Anmeldung nicht widerrufen wird, endet mit dem neuen Vertragsbeginn automatisch der bisherige Vertrag, frühestens jedoch nach seiner Erstlaufzeit.
Alle weiteren Angaben übernehmen wir von deinem bisherigen Vertrag. Sollte sich etwas geändert haben (z.B. die Adresse oder die Bankverbindung), dann teile uns das bitte hier mit.
Etwas Bürokratie gehört dazu: Hier findest du unsere →Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), unsere →Datenschutzerklärung und die →Widerrufsbelehrung.
S-EINS
Poppenbüttler Hauptstraße 7
22399 HamburgFon 040 24825717
info@s-eins.de
Impressum
Datenschutz
AGB
Kündigung